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Aufgepasst: Neue Widerrufsbelehrung am Start!

Der deutschen Gesetzgeber wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dazu gezwungen, die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung erneut zu modifizieren. Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die neuen Regelungen treten dann einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Was dies für Internetshopbetreiber bedeutet,
erläutert Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus von der janolaw AG.
 
Den EuGH-Richtern geht die aktuell existierende deutsche Wertersatzregelung zu weit. Nach der Neuregelung müssen Kunden künftig nur noch dann Wertersatz leisten, wenn sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht. So darf z.B. ein Brautkleid weiterhin nur anprobiert, aber nicht auf einer Hochzeit getragen werden. Im Streitfall liegt die Beweislast jedoch beim Verkäufer, d.h. er muss seinem Kunden die „übergebührliche“ Nutzung der Kaufsache nachweisen.

Ob diese Neuregelung einer ggf. stattfindenden Überprüfung durch den EuGH standhält  bleibt abzuwarten.

Betreiber eines Onlineshops müssen die Rechtsentwicklung also auch zukünftig im Blick behalten und sich darauf einstellen bald neue Belehrungen zu erstellen.
Neben der Erneuerung der Widerrufsbelehrung im Onlineshop sollte dabei nicht vergessen werden den Text auch in den Auftrags- bzw. Eingangsbestätigungs-E-Mails gegen den alten auszutauschen. Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung muss innerhalb von drei Monaten der Austausch erfolgen. Veraltete Belehrungstexte können nach Ablauf der Frist abgemahnt werden.

Die Zeit und Mühe für die Beobachtung und Erstellung können Sie aber auch an den Internet-Rechtsdienstleister janolaw „outsourcen“ – und das Abmahnrisiko gleich mit. Denn nicht nur die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung unterliegt einem ständigen Wandel, sondern z.B. auch die aktuell durch den Einsatz von Webanalyse-Tools und Social Plugins in den Fokus geratene Datenschutzerklärung. Mit dem AGB Hosting-Service von janolaw sind Sie durch aktuelle Shop-Dokumente und automatische Updates dauerhaft auf der sicheren Seite – und gewinnen zusätzlich Zeit für Ihr Kerngeschäft.
Den Zeitaufwand für Änderungen und das Abmahnrisiko können Sie aber auch an den Internet-Rechtsdienstleister janolaw „outsourcen“
Denn nicht nur die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung unterliegt einem ständigen Wandel, sondern auch die Datenschutzerklärung, die durch den Einsatz von Webanalyse-Tools und Social Plugins wie z.B. des Google +1 Button verstärkt in den Fokus geraten ist.
Mit dem AGB Hosting-Service von janolaw sind Sie durch aktuelle Shop-Dokumente und automatische Updates dauerhaft auf der sicheren Seite – und gewinnen zusätzlich Zeit für Ihr Kerngeschäft.

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